ZPO – § 498: Zustellung des Protokolls über die Klage

Buch 2: Verfahren im ersten Rechtszug

Abschnitt 2: Verfahren vor den Amtsgerichten


§ 498:Zustellung des Protokolls über die Klage

Ist die Klage zum Protokoll der Geschäftsstelle angebracht worden, so wird an Stelle der Klageschrift das Protokoll zugestellt.