ZPO – § 358: Notwendigkeit eines Beweisbeschlusses

Buch 2: Verfahren im ersten Rechtszug

Abschnitt 1: Verfahren vor den Landgerichten

Titel 5: Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme


§ 358:Notwendigkeit eines Beweisbeschlusses

Erfordert die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren, so ist es durch Beweisbeschluss anzuordnen.