Buch 11: Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
Abschnitt 7: Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
Titel 2: Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
§ 1114:Anfechtung der Anpassung eines Titels
Für die Anfechtung der Anpassung eines Titels (Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) sind folgende Rechtsgrundlagen entsprechend anzuwenden:
- 1.
- im Fall von Maßnahmen des Gerichtsvollziehers oder des Vollstreckungsgerichts § 766,
- 2.
- im Fall von Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts oder von Vollstreckungsmaßnahmen des Prozessgerichts § 793 und
- 3.
- im Fall von Vollstreckungsmaßnahmen des Grundbuchamts § 71 der Grundbuchordnung.