Buch 11: Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
Abschnitt 7: Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
Titel 2: Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
§ 1112:Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.