ZPO – § 1112: Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel

Buch 11: Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union

Abschnitt 7: Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012

Titel 2: Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland


§ 1112:Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel

Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.