ZPO – § 1091: Einleitung des Streitverfahrens

Buch 11: Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union

Abschnitt 5: Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Titel 2: Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl


§ 1091:Einleitung des Streitverfahrens

§ 697 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend.