Buch 1: Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 1: Gerichte
Titel 1: Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften
§ 1:Sachliche Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
§ 1:Sachliche Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.