ZPO – § 1: Sachliche Zuständigkeit

Buch 1: Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 1: Gerichte

Titel 1: Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften


§ 1:Sachliche Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.