UrhG – § 140: Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen

Teil 5: Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Abschnitt 3: Schlussbestimmungen


§ 140:Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen