Teil 5: Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Abschnitt 3: Schlussbestimmungen
§ 140:Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen
§ 140:Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen