SprAuG – § 39: Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Sechster Teil: Übergangs- und Schlußvorschriften


§ 39:Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Eine Versammlung nach § 15 kann bis zum Ablauf des 7. April 2023 auch mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig.