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Gesetze
Sozialgesetzbuch VIII
SGB 8 – § 96: (weggefallen)
Achtes Kapitel: Kostenbeteiligung
Dritter Abschnitt: Überleitung von Ansprüchen
§ 96:
(weggefallen)
Erstes Kapitel:
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
§ 2
Aufgaben der Jugendhilfe
§ 3
Freie und öffentliche Jugendhilfe
§ 4
Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
§ 4a
Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung
§ 5
Wunsch- und Wahlrecht
§ 6
Geltungsbereich
§ 7
Begriffsbestimmungen
§ 8
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
§ 8a
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
§ 8b
Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 9
Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen
§ 9a
Ombudsstellen
§ 10
Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
§ 10a
Beratung
§ 10b
Verfahrenslotse
Zweites Kapitel:
Leistungen der Jugendhilfe
Erster Abschnitt:
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 11
Jugendarbeit
§ 12
Förderung der Jugendverbände
§ 13
Jugendsozialarbeit
§ 13a
Schulsozialarbeit
§ 14
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 15
Landesrechtsvorbehalt
Zweiter Abschnitt:
Förderung der Erziehung in der Familie
§ 16
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
§ 17
Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
§ 18
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
§ 19
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
§ 20
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
§ 21
Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
Dritter Abschnitt:
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 22
Grundsätze der Förderung
§ 22a
Förderung in Tageseinrichtungen
§ 23
Förderung in Kindertagespflege
§ 24
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 24a
Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
§ 25
Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
§ 26
Landesrechtsvorbehalt
Vierter Abschnitt:
Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
Erster Unterabschnitt:
Hilfe zur Erziehung
§ 27
Hilfe zur Erziehung
§ 28
Erziehungsberatung
§ 29
Soziale Gruppenarbeit
§ 30
Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
§ 31
Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32
Erziehung in einer Tagesgruppe
§ 33
Vollzeitpflege
§ 34
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Zweiter Unterabschnitt:
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 35a
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
Dritter Unterabschnitt:
Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 36
Mitwirkung, Hilfeplan
§ 36a
Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
§ 36b
Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang
§ 37
Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
§ 37a
Beratung und Unterstützung der Pflegeperson
§ 37b
Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege
§ 37c
Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
§ 38
Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen
§ 39
Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
§ 40
Krankenhilfe
Vierter Unterabschnitt:
Hilfe für junge Volljährige
§ 41
Hilfe für junge Volljährige
§ 41a
Nachbetreuung
Drittes Kapitel:
Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Erster Abschnitt:
Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 42
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
§ 42a
Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise
§ 42b
Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher
§ 42c
Aufnahmequote
§ 42d
Übergangsregelung
§ 42e
Berichtspflicht
§ 42f
Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung
Zweiter Abschnitt:
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
§ 43
Erlaubnis zur Kindertagespflege
§ 44
Erlaubnis zur Vollzeitpflege
§ 45
Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
§ 45a
Einrichtung
§ 46
Prüfung vor Ort und nach Aktenlage
§ 47
Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
§ 48
Tätigkeitsuntersagung
§ 48a
Sonstige betreute Wohnform
§ 49
Landesrechtsvorbehalt
Dritter Abschnitt:
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
§ 50
Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
§ 51
Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
§ 52
Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Vierter Abschnitt:
Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
§ 52a
Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
§ 53
Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht
§ 53a
Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
§ 54
Anerkennung als Vormundschaftsverein
§ 55
Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts
§ 56
Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt
§ 57
Mitteilungspflichten des Jugendamts
§ 58
Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Fünfter Abschnitt:
Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
§ 59
Beurkundung
§ 60
Vollstreckbare Urkunden
Viertes Kapitel:
Schutz von Sozialdaten
§ 61
Anwendungsbereich
§ 62
Datenerhebung
§ 63
Datenspeicherung
§ 64
Datenübermittlung und -nutzung
§ 65
Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
§ 68
Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
Fünftes Kapitel:
Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
Erster Abschnitt:
Träger der öffentlichen Jugendhilfe
§ 69
Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter
§ 70
Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts
§ 71
Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
§ 72
Mitarbeiter, Fortbildung
§ 72a
Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
Zweiter Abschnitt:
Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
§ 73
Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 74
Förderung der freien Jugendhilfe
§ 74a
Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
§ 75
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
§ 76
Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
§ 77
Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
§ 78
Arbeitsgemeinschaften
Dritter Abschnitt:
Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
§ 78a
Anwendungsbereich
§ 78b
Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts
§ 78c
Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
§ 78d
Vereinbarungszeitraum
§ 78e
Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen
§ 78f
Rahmenverträge
§ 78g
Schiedsstelle
Vierter Abschnitt:
Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
§ 79
Gesamtverantwortung, Grundausstattung
§ 79a
Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
§ 80
Jugendhilfeplanung
§ 81
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
Sechstes Kapitel:
Zentrale Aufgaben
§ 82
Aufgaben der Länder
§ 83
Aufgaben des Bundes, sachverständige Beratung
§ 84
Jugendbericht
Siebtes Kapitel:
Zuständigkeit, Kostenerstattung
Erster Abschnitt:
Sachliche Zuständigkeit
§ 85
Sachliche Zuständigkeit
Zweiter Abschnitt:
Örtliche Zuständigkeit
Erster Unterabschnitt:
Örtliche Zuständigkeit für Leistungen
§ 86
Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
§ 86a
Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
§ 86b
Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
§ 86c
Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
§ 86d
Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
Zweiter Unterabschnitt:
Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben
§ 87
Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 87a
Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung
§ 87b
Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
§ 87c
Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58
§ 87d
Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
§ 87e
Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung
Dritter Unterabschnitt:
Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
§ 88
Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
Vierter Unterabschnitt:
Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
§ 88a
Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
Dritter Abschnitt:
Kostenerstattung
§ 89
Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
§ 89a
Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege
§ 89b
Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 89c
Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
§ 89d
Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
§ 89e
Schutz der Einrichtungsorte
§ 89f
Umfang der Kostenerstattung
§ 89g
Landesrechtsvorbehalt
§ 89h
Übergangsvorschrift
Achtes Kapitel:
Kostenbeteiligung
Erster Abschnitt:
Pauschalierte Kostenbeteiligung
§ 90
Pauschalierte Kostenbeteiligung
Zweiter Abschnitt:
Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
§ 91
Anwendungsbereich
§ 92
Ausgestaltung der Heranziehung
§ 93
Berechnung des Einkommens
§ 94
Umfang der Heranziehung
Dritter Abschnitt:
Überleitung von Ansprüchen
§ 95
Überleitung von Ansprüchen
Vierter Abschnitt:
Ergänzende Vorschriften
§ 97
Feststellung der Sozialleistungen
§ 97a
Pflicht zur Auskunft
§ 97c
Erhebung von Gebühren und Auslagen
Neuntes Kapitel:
Kinder- und Jugendhilfestatistik
§ 98
Zweck und Umfang der Erhebung
§ 99
Erhebungsmerkmale
§ 100
Hilfsmerkmale
§ 101
Periodizität und Berichtszeitraum
§ 102
Auskunftspflicht
§ 103
Übermittlung
Zehntes Kapitel:
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 104
Bußgeldvorschriften
§ 105
Strafvorschriften
Elftes Kapitel:
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 106
Einschränkung eines Grundrechts
§ 107
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
§ 108
Übergangsregelung
Gesetze
Sozialgesetzbuch VIII
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