SGB 5 – § 73d: (weggefallen)
Viertes Kapitel: Beziehungen der Krankenkassen zu den
Leistungserbringern
Zweiter Abschnitt: Beziehungen zu Ärzten,
Zahnärzten und Psychotherapeuten
Erster Titel: Sicherstellung der vertragsärztlichen
und vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 73d:(weggefallen)