SGB 12 – Anlage: (zu § 34)Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro

Sechzehntes Kapitel: Übergangs- und Schlussbestimmungen


Anlage:(zu § 34)Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro



(Fundstelle: BGBl. I 2019, 535)



gültig im
Kalenderjahr
Teilbetrag
für das im jeweiligen
Kalenderjahr
beginnende
erste Schulhalbjahr
Teilbetrag
für das im jeweiligen
Kalenderjahr
beginnende
zweite Schulhalbjahr
2019100 Euro
2020100 Euro50 Euro
2021103 Euro     51,50 Euro
2022104 Euro52 Euro
2023116 Euro58 Euro
2024130 Euro65 Euro