SGB 12 – § 51: Hilfe bei Sterilisation

Fünftes Kapitel: Hilfen zur Gesundheit


§ 51:Hilfe bei Sterilisation

Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation werden die ärztliche Untersuchung, Beratung und Begutachtung, die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie die Krankenhauspflege geleistet.