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Gesetze
Schwerbehinderten-Wahlordnung
SchwbWO – § 29: (Inkrafttreten)
Fünfter Teil: Schlußvorschriften
§ 29:
(Inkrafttreten)
Erster Teil:
Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
Erster Abschnitt:
Vorbereitung der Wahl
§ 1
Bestellung des Wahlvorstandes
§ 2
Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 3
Liste der Wahlberechtigten
§ 4
Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
§ 5
Wahlausschreiben
§ 6
Wahlvorschläge
§ 7
Nachfrist für Wahlvorschläge
§ 8
Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
Zweiter Abschnitt:
Durchführung der Wahl
§ 9
Stimmabgabe
§ 10
Wahlvorgang
§ 11
Schriftliche Stimmabgabe
§ 12
Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
§ 13
Feststellung des Wahlergebnisses
§ 14
Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
§ 15
Bekanntmachung der Gewählten
§ 16
Aufbewahrung der Wahlunterlagen
§ 17
Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
Dritter Abschnitt:
Vereinfachtes Wahlverfahren
§ 18
Voraussetzungen
§ 19
Vorbereitung der Wahl
§ 20
Durchführung der Wahl
§ 21
Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
Zweiter Teil:
Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
§ 22
Wahlverfahren
Dritter Teil:
Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
§ 23
Wahlverfahren
Vierter Teil:
Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
§ 24
Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen
§ 25
Durchführung der Wahl
§ 26
Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
§ 27
Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
Fünfter Teil:
Schlußvorschriften
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