SchwbAV 1988 – § 30: (weggefallen)

Zweiter Abschnitt: Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter

3. Unterabschnitt: (weggefallen)


§ 30:(weggefallen)