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Ladenschlussgesetz
LadSchlG – § 31
Siebenter Abschnitt: Schlussbestimmungen
§ 31
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Erster Abschnitt:
Begriffsbestimmungen
§ 1
Verkaufsstellen
§ 2
Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt:
Ladenschlusszeiten
§ 3
Allgemeine Ladenschlusszeiten
§ 4
Apotheken
§ 5
Zeitungen und Zeitschriften
§ 6
Tankstellen
§ 8
Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen
§ 9
Verkaufsstellen auf Flughäfen und in Fährhäfen
§ 10
Kur- und Erholungsorte
§ 11
Verkauf in ländlichen Gebieten an Sonntagen
§ 12
Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen
§ 14
Weitere Verkaufssonntage
§ 15
Sonntagsverkauf am 24. Dezember
Dritter Abschnitt:
Besonderer Schutz der Arbeitnehmer
§ 17
Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
Vierter Abschnitt:
Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige und für den Marktverkehr
§ 19
Marktverkehr
§ 20
Sonstiges gewerbliches Feilhalten
Fünfter Abschnitt:
Durchführung des Gesetzes
§ 21
Auslage des Gesetzes, Verzeichnisse
§ 22
Aufsicht und Auskunft
§ 23
Ausnahmen im öffentlichen Interesse
Sechster Abschnitt:
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 24
Ordnungswidrigkeiten
§ 25
Straftaten
Siebenter Abschnitt:
Schlussbestimmungen
§ 27
Vorbehalt für die Landesgesetzgebung
§ 28
Bestimmung der zuständigen Behörden
§ 31
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