KSchG – § 25: Kündigung in Arbeitskämpfen

Vierter Abschnitt: Schlußbestimmungen


§ 25:Kündigung in Arbeitskämpfen

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.