Dritter Abschnitt: Beschäftigung Jugendlicher
Vierter Titel: Gesundheitliche Betreuung
§ 43:Freistellung für Untersuchungen
Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchungen nach diesem Abschnitt freizustellen. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.