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Gesetze
Europäisches Betriebsräte-Gesetz
Gesetz über Europäische Betriebsräte
Erster Teil:
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
§ 2
Geltungsbereich
§ 3
Gemeinschaftsweite Tätigkeit
§ 4
Berechnung der Arbeitnehmerzahlen
§ 5
Auskunftsanspruch
§ 6
Herrschendes Unternehmen
§ 7
Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen
Zweiter Teil:
Besonderes Verhandlungsgremium
§ 8
Aufgabe
§ 9
Bildung
§ 10
Zusammensetzung
§ 11
Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
§ 12
Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 13
Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige
§ 14
Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten
§ 15
Beschluss über Beendigung der Verhandlungen
§ 16
Kosten und Sachaufwand
Dritter Teil:
Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
§ 17
Gestaltungsfreiheit
§ 18
Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung
§ 19
Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung
§ 20
Übergangsbestimmung
Vierter Teil:
Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes
Erster Abschnitt:
Errichtung des Europäischen Betriebsrats
§ 21
Voraussetzungen
§ 22
Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats
§ 23
Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
§ 24
Unterrichtung über die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats
Zweiter Abschnitt:
Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats
§ 25
Konstituierende Sitzung, Vorsitzender
§ 26
Ausschuss
§ 27
Sitzungen
§ 28
Beschlüsse, Geschäftsordnung
Dritter Abschnitt:
Mitwirkungsrechte
§ 29
Jährliche Unterrichtung und Anhörung
§ 30
Unterrichtung und Anhörung
§ 31
Tendenzunternehmen
Vierter Abschnitt:
Änderung der Zusammensetzung, Übergang zu einer Vereinbarung
§ 32
Dauer der Mitgliedschaft, Neubestellung von Mitgliedern
§ 33
Aufnahme von Verhandlungen
Fünfter Teil:
Gemeinsame Bestimmungen
§ 34
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
§ 35
Geheimhaltung, Vertraulichkeit
§ 36
Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter
§ 37
Wesentliche Strukturänderung
§ 38
Fortbildung
§ 39
Kosten, Sachaufwand und Sachverständige
§ 40
Schutz inländischer Arbeitnehmervertreter
Sechster Teil:
Bestehende Vereinbarungen
§ 41
Fortgeltung
Siebter Teil:
Besondere Vorschriften, Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 41a
Besondere Regelungen für Besatzungsmitglieder von Seeschiffen
§ 41b
Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 42
Errichtungs- und Tätigkeitsschutz
§ 43
Strafvorschriften
§ 44
Strafvorschriften
§ 45
Bußgeldvorschriften
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