Erster Teil: Arbeitsrechtliche Vorschriften
Siebter Abschnitt: Betriebliche Altersversorgung und Tarifvertrag
Unterabschnitt 2: Tarifvertrag und reine Beitragszusage
§ 24:Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Anwendung der einschlägigen tariflichen Regelung vereinbaren.