BDSG 2018 – § 84: Strafvorschriften
Teil 3: Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 Kapitel 7: Haftung und Sanktionen § 84: Strafvorschriften
Für Verarbeitungen personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen von Tätigkeiten nach § 45 Satz 1, 3 oder 4 findet § 42 entsprechende Anwendung.
Teil 1: Gemeinsame BestimmungenKapitel 1: Anwendungsbereich und BegriffsbestimmungenKapitel 2: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener DatenKapitel 3: Datenschutzbeauftragte öffentlicher StellenKapitel 4: Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die InformationsfreiheitKapitel 5: Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen UnionKapitel 6: RechtsbehelfeTeil 2: Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679Kapitel 1: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener DatenAbschnitt 1: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen ZweckenAbschnitt 2: Besondere VerarbeitungssituationenKapitel 2: Rechte der betroffenen PersonKapitel 3: Pflichten der Verantwortlichen und AuftragsverarbeiterKapitel 4: Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche StellenKapitel 5: SanktionenKapitel 6: RechtsbehelfeTeil 3: Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680Kapitel 1: Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener DatenKapitel 2: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener DatenKapitel 3: Rechte der betroffenen PersonKapitel 4: Pflichten der Verantwortlichen und AuftragsverarbeiterKapitel 5: Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale OrganisationenKapitel 6: Zusammenarbeit der AufsichtsbehördenKapitel 7: Haftung und SanktionenTeil 4: Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten