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Gesetze
Bundesdatenschutzgesetz
Bundesdatenschutzgesetz
Teil 1:
Gemeinsame Bestimmungen
Kapitel 1:
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2
Begriffsbestimmungen
Kapitel 2:
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 3
Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen
§ 4
Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
Kapitel 3:
Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
§ 5
Benennung
§ 6
Stellung
§ 7
Aufgaben
Kapitel 4:
Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 8
Errichtung
§ 9
Zuständigkeit
§ 10
Unabhängigkeit
§ 11
Ernennung und Amtszeit
§ 12
Amtsverhältnis
§ 13
Rechte und Pflichten
§ 14
Aufgaben
§ 15
Tätigkeitsbericht
§ 16
Befugnisse
Kapitel 5:
Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union
§ 17
Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle
§ 18
Verfahren der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
§ 19
Zuständigkeiten
Kapitel 6:
Rechtsbehelfe
§ 20
Gerichtlicher Rechtsschutz
§ 21
Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission
Teil 2:
Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
Kapitel 1:
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 1:
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken
§ 22
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 23
Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen
§ 24
Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen
§ 25
Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen
Abschnitt 2:
Besondere Verarbeitungssituationen
§ 26
Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
§ 27
Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
§ 28
Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
§ 29
Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten
§ 30
Verbraucherkredite
§ 31
Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften
Kapitel 2:
Rechte der betroffenen Person
§ 32
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
§ 33
Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
§ 34
Auskunftsrecht der betroffenen Person
§ 35
Recht auf Löschung
§ 36
Widerspruchsrecht
§ 37
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Kapitel 3:
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
§ 38
Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen
§ 39
Akkreditierung
Kapitel 4:
Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen
§ 40
Aufsichtsbehörden der Länder
Kapitel 5:
Sanktionen
§ 41
Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren
§ 42
Strafvorschriften
§ 43
Bußgeldvorschriften
Kapitel 6:
Rechtsbehelfe
§ 44
Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
Teil 3:
Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
Kapitel 1:
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 45
Anwendungsbereich
§ 46
Begriffsbestimmungen
§ 47
Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel 2:
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 48
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 49
Verarbeitung zu anderen Zwecken
§ 50
Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken
§ 51
Einwilligung
§ 52
Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
§ 53
Datengeheimnis
§ 54
Automatisierte Einzelentscheidung
Kapitel 3:
Rechte der betroffenen Person
§ 55
Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
§ 56
Benachrichtigung betroffener Personen
§ 57
Auskunftsrecht
§ 58
Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 59
Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
§ 60
Anrufung der oder des Bundesbeauftragten
§ 61
Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Bundesbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit
Kapitel 4:
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
§ 62
Auftragsverarbeitung
§ 63
Gemeinsam Verantwortliche
§ 64
Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 65
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten
§ 66
Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
§ 67
Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 68
Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten
§ 69
Anhörung der oder des Bundesbeauftragten
§ 70
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 71
Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
§ 72
Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
§ 73
Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
§ 74
Verfahren bei Übermittlungen
§ 75
Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 76
Protokollierung
§ 77
Vertrauliche Meldung von Verstößen
Kapitel 5:
Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
§ 78
Allgemeine Voraussetzungen
§ 79
Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
§ 80
Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
§ 81
Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten
Kapitel 6:
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
§ 82
Gegenseitige Amtshilfe
Kapitel 7:
Haftung und Sanktionen
§ 83
Schadensersatz und Entschädigung
§ 84
Strafvorschriften
Teil 4:
Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten
§ 85
Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von nicht in die Anwendungs- bereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten
§ 86
Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen
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