BBiG 2005 – § 89: Bundesinstitut für Berufsbildung

Teil 5: Bundesinstitut für Berufsbildung


§ 89:Bundesinstitut für Berufsbildung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es hat seinen Sitz in Bonn.