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Arbeitssicherheitsgesetz
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Erster Abschnitt:
§ 1
Grundsatz
Zweiter Abschnitt:
Betriebsärzte
§ 2
Bestellung von Betriebsärzten
§ 3
Aufgaben der Betriebsärzte
§ 4
Anforderungen an Betriebsärzte
Dritter Abschnitt:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 5
Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
§ 6
Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 7
Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Vierter Abschnitt:
Gemeinsame Vorschriften
§ 8
Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
§ 9
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
§ 10
Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 11
Arbeitsschutzausschuß
§ 12
Behördliche Anordnungen
§ 13
Auskunfts- und Besichtigungsrechte
§ 14
Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 15
Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 16
Öffentliche Verwaltung
§ 17
Nichtanwendung des Gesetzes
§ 18
Ausnahmen
§ 19
Überbetriebliche Dienste
§ 20
Ordnungswidrigkeiten
§ 22
Berlin-Klausel
§ 23
Inkrafttreten
Anhang EV
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet B Abschnitt III(BGBl. II 1990, 889, 1029)- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
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