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Gesetze
Arbeitsschutzgesetz
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
Erster Abschnitt:
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Zielsetzung und Anwendungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt:
Pflichten des Arbeitgebers
§ 3
Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4
Allgemeine Grundsätze
§ 5
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6
Dokumentation
§ 7
Übertragung von Aufgaben
§ 8
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
§ 9
Besondere Gefahren
§ 10
Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
§ 11
Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 12
Unterweisung
§ 13
Verantwortliche Personen
§ 14
Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
Dritter Abschnitt:
Pflichten und Rechte der Beschäftigten
§ 15
Pflichten der Beschäftigten
§ 16
Besondere Unterstützungspflichten
§ 17
Rechte der Beschäftigten
Vierter Abschnitt:
Verordnungsermächtigungen
§ 18
Verordnungsermächtigungen
§ 19
Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen
§ 20
Regelungen für den öffentlichen Dienst
Fünfter Abschnitt:
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20a
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20b
Nationale Arbeitsschutzkonferenz
Sechster Abschnitt:
Schlußvorschriften
§ 21
Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 22
Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 23
Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
§ 24
Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 24a
Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
§ 25
Bußgeldvorschriften
§ 26
Strafvorschriften
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