Erstes Buch: Aktiengesellschaft
Sechster Teil: Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
Zweiter Abschnitt: Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
Vierter Unterabschnitt: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
§ 211:Wirksamwerden der Kapitalerhöhung
(1) Mit der Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht.
(2) (weggefallen)