Erstes Buch: Aktiengesellschaft
Sechster Teil: Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
Zweiter Abschnitt: Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
Zweiter Unterabschnitt: Bedingte Kapitalerhöhung
§ 200:Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung
Mit der Ausgabe der Bezugsaktien ist das Grundkapital erhöht.