AEntG 2009 – § 26: Binnenmarkt-Informationssystem

Abschnitt 7: Grenzüberschreitende Durchsetzung


§ 26:Binnenmarkt-Informationssystem

Für die grenzüberschreitende Bearbeitung eingehender und ausgehender Ersuchen verwendet die zentrale Behörde das Binnenmarkt-Informationssystem nach der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012.