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Gesetze
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
AEntG 2009 – § 22: (weggefallen)
Abschnitt 6: Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
§ 22:
(weggefallen)
Abschnitt 1:
Zielsetzung
§ 1
Zielsetzung
Abschnitt 2:
Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 2a
Gegenstand der Entlohnung
§ 2b
Anrechenbarkeit von Entsendezulagen
Abschnitt 3:
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 3
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 4
Branchen
§ 5
Arbeitsbedingungen
§ 6
Besondere Regelungen
§ 7
Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 1
§ 7a
Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 2
§ 8
Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
§ 9
Verzicht, Verwirkung
Abschnitt 4:
Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche
§ 10
Anwendungsbereich
§ 11
Rechtsverordnung
§ 12
Berufung der Kommission
§ 12a
Empfehlung von Arbeitsbedingungen
§ 13
Rechtsfolgen
Abschnitt 4a:
Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld
§ 13a
Gleichstellung
Abschnitt 4b:
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland
§ 13b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen
§ 13c
Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland
Abschnitt 5:
Zivilrechtliche Durchsetzung
§ 14
Haftung des Auftraggebers
§ 15
Gerichtsstand
§ 15a
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
Abschnitt 6:
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
§ 16
Zuständigkeit
§ 17
Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
§ 18
Meldepflicht
§ 19
Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 20
Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 21
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 23
Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7:
Grenzüberschreitende Durchsetzung
§ 24
Anwendungsbereich
§ 25
Zuständigkeit
§ 26
Binnenmarkt-Informationssystem
§ 27
Inhalt ausgehender Ersuchen
§ 28
Behandlung ausgehender Ersuchen
§ 29
Behandlung eingehender Ersuchen
§ 30
Ablehnung eingehender Ersuchen
Abschnitt 8:
Arbeits- und Sozialrechtliche Beratung
§ 31
Leistungsanspruch
§ 32
Verordnungsermächtigung
§ 33
Informationspflicht bei Anwerbung aus dem Ausland
Abschnitt 9:
Sonderregelungen und Übergangsbestimmungen
Unterabschnitt 1:
Sonderregelungen für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind
§ 34
Erstmontage- und Einbauarbeiten
§ 35
Bestimmte Tätigkeiten ohne Leistungsempfänger im Inland
Unterabschnitt 2:
Sonderregelungen für den Straßenverkehrssektor
§ 36
Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die im Inland von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt werden
§ 37
Bilaterale Beförderung von Gütern
§ 38
Bilaterale Beförderung von Personen
§ 39
Kombinierter Verkehr
§ 40
Transit
Unterabschnitt 3:
Übergangsbestimmungen
§ 41
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung
§ 42
Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe
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