Ablauf der JAV-Wahl auf einen Blick - Vereinfachtes Wahlverfahren

Ablauf der JAV-Wahl auf einen Blick - Vereinfachtes Wahlverfahren
  Ereignis Rechtsgrundlage                  Frist Erledigt
1.

Bestellung des Wahlvorstands

  • durch den amtierenden Betriebsrat oder
  • durch GBR / KBR / Arbeitsgericht
    Hinweis: Dem Wahlvorstand muss mindestens eine nach § 8 BetrVG wählbare Person angehören

§§ 63 Abs. 2 S. 1, 63 Abs. 4 S. 2 BetrVG

§ 38 S. 2 WO

Spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Amtszeit

2.

Vorbereitung der Wahl

  • Bestimmung eines Wahltermins (Ort, Tag und Zeit)
  • Erstellung der Wählerliste
  • Bestellung von Wahlhelfern/innen
  • Unterrichtung ausländischer Wahlberechtigter 
  • Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit



§§ 38 S. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 3 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. 2 Abs. 1 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. 1 Abs. 2 S. 2 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. § 2 Abs. 5 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. 5 WO

Unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstands
3.

Erlass des Wahlausschreibens

= Einleitung der Wahl

zusammen mit dem Aushang des Wahlausschreibens:
Aushang der Wählerliste und Wahlordnung 

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 2 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. 2 Abs. 4 S. 1 WO

Unverzüglich nach Erstellung der Wählerliste

4.

Einsprüche gegen Richtigkeit der Wählerliste

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 1 S. 3, 30 Abs. 2  WO Innerhalb von 3 Tagen seit Erlass des Wahlausschreibens
5.

Einreichung von Wahlvorschlägen

  • Prüfung der Wahlvorschläge unverzüglich nach deren Eingang
  • bei Ungültigkeit oder Beanstandungen der Wahlvorschläge unverzüglich schriftliche Mitteilung unter Angabe der Gründe an den Wahlberechtigten, der den Wahlvorschlag eingereicht hat 

§§ 63 Abs. 4 S. 1 i.V.m. 14a Abs. 3 S. 2 BetrVG

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 5 S. 3, 7 Abs. 2 WO

Bis spätestens 1 Woche vor der Wahlversammlung zur Wahl der JAV

Unverzüglich, spätestens 1 Woche vor der Wahl-versammlung zur Wahl der JAV 

6.

Bekanntmachung der Wahlvorschläge

in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 5 S. 3, Abs. 3, 31 Abs. 2  WO

Spätestens 1 Woche vor der Wahlversammlung zur
Wahl der JAV
7.

Weitere wahlvorbereitende Maßnahmen

-> Wahlraum (Wahllokal), Wahlurne, Stimmzettel, Briefwahl-unterlagen, abschließende Überprüfung der Wählerliste

 
Bis zum Tag der Stimmabgabe
8.

Antrag auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl)

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, § 35 WO
Bis spätestens 3 Tage vor dem Tag der Wahl-
Versammlung zur Wahl der JAV
9.

Entscheidung über Einsprüche durch den Wahlvorstand

spätestens am Tag vor der Wahl muss dem/der Arbeitnehmer/in, der/die den Einspruch eingelegt hat, die Entscheidung des Wahlvorstands schriftlich zugehen

§§ 38 S. 1 i.V.m. 4 Abs. 2 S. 5 WO Unverzüglich, Zugang spätestens am Tag vor der Wahlversammlung zur Wahl der JAV
10.

Stimmabgabe am Tag der Wahl

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, 34 WO  
11.

Öffentliche Auszählung der Stimmen sowie Feststellung des (vorläufigen) Wahlergebnisses

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, 34, 39 Abs. 2 S. 2 i.V.m. 13 WO


Unverzüglich nach Abschluss der Wahl
12.

Anfertigung der Wahlniederschrift

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, 34 Abs. 3, 23 Abs. 1WO  
13.

Im Fall der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe:

Versiegelung der Wahlurne

die öffentliche Auszählung der Stimmen erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Frist für den Eingang der Briefwahlstimmen
 

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, § 35 Abs. 3 WO  
14.

Benachrichtigung der gewählten JAV-Mitglieder

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, 34 Abs. 3, 23 Abs. 1, 17 WO Unverzüglich
15.

Bekanntmachung der gewählten JAV-Mitglieder

durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise wie das Wahl-ausschreiben

Gleichzeitig: Übersendung je einer Abschrift der Wahl-niederschrift an den Arbeitgeber sowie die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, 34 Abs. 3, 23 Abs. 1, 18 WO Sobald die Namen endgültig feststehen
16.

Einberufung der neu gewählten JAV zur konstituierenden Sitzung 

§§ 65 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 i.V.m. 29 Abs. 1 BetrVG Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag
17.

Übergabe der Wahlunterlagen an den Betriebsrat

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, 34 Abs. 3, 23 Abs. 1, 19 WO Aufbewahrung bis zur Beendigung der Amtszeit der JAV