Ablauf der JAV-Wahl auf einen Blick - Normales Wahlverfahren

Ablauf der JAV-Wahl auf einen Blick - Normales Wahlverfahren
  Ereignis Rechtsgrundlage                  Frist Erledigt
1.

Bestellung des Wahlvorstands

  • durch den amtierenden Betriebsrat oder
  • durch GBR / KBR / Arbeitsgericht

Hinweis: Dem Wahlvorstand muss mindestens eine nach § 8 BetrVG wählbare Person angehören


§ 63 Abs. 2 S. 1 BetrVG

§ 63 Abs. 3 BetrVG

§ 38 S. 2 WO

Spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit

2.

Erste Sitzung des Wahlvorstands

  • Beschluss einer Geschäftsordnung
  • Aufstellung eines Arbeitsplans
§§ 38 S. 1 i.V.m. 2 Abs. 1 WO

Unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstands

3.

Vorbereitung der Wahl

  • Bestimmung eines Wahltermins (Ort, Tag und Zeit)
  • Erstellung der Wählerliste
  • Bestellung von Wahlhelfern/innen
  • Unterrichtung ausländischer Wahlberechtigter 
  • Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit



§§ 38 S. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 3 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. 2 Abs. 1 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. 1 Abs. 2 S. 2 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. § 2 Abs. 5 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. 5 WO

 
4.

Erlass des Wahlausschreibens

= Einleitung der Wahl

zusammen mit dem Aushang des Wahlausschreibens:
Aushang der Wählerliste und Wahlordnung 

§§ 38 S. 1 i.V.m. 2 Abs. 4 S. 1 WO

Spätestens 6 Wochen vor dem Wahltag

5.

Einsprüche gegen Richtigkeit der Wählerliste

§§ 38 S. 1 i.V.m. § 4 WO Innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens
6.

Einreichung von Wahlvorschlägen

  • Prüfung der Wahlvorschläge unverzüglich nach deren Eingang, möglichst innerhalb von 2 Arbeitstagen
  • bei Ungültigkeit oder Beanstandungen der Wahlvorschläge unverzüglich schriftliche Mitteilung unter Angabe der Gründe an den Listenvertreter

§§ 39 Abs. 1. S. 2 und 3 i.V.m. 6 WO

§§ 39 Abs. 1. S. 2 i.V.m. 7 Abs. 2 WO

§§ 39 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 7 Abs. 2 WO

Innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens
7.

Nachfrist zur Einreichung gültiger Wahlvorschläge

sofern innerhalb der Einreichungsfrist kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist

-> wenn bis zum Ende der Nachfrist kein gültiger Wahlvorschlag vorliegt: Bekanntmachung, dass die Wahl nicht stattfindet

§§ 39 Abs. 1. S. 2 i.V.m. 9 WO

Unverzüglich nach Ablauf der Einreichungsfrist
8.

Einladung der Listenvertreter zur Auslosung der Listennummern

-> sofern mehrere gültige Wahlvorschlagslisten eingereicht wurdent

§§ 39 Abs. 1. S. 2 i.V.m. 10 Abs. 1 WO
3-4 Arbeitstage („rechtzeitig“) vor der Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge 
9.

Bekanntmachung der Wahlvorschläge

in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben

§§ 39 Abs. 1. S. 2 i.V.m. 10 Abs. 2, 3 Abs. 4 WO
Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe
10.

Weitere wahlvorbereitende Maßnahme

-> Wahlraum (Wahllokal), Wahlurne, Stimmzettel, Briefwahl-unterlagen, abschließende Überprüfung der Wählerliste

  Bis zum Tag der Stimmabgabe
11.

Entscheidung über Einsprüche durch den Wahlvorstand

spätestens am Tag vor der Wahl muss dem/der Arbeitnehmer/in, der/die den Einspruch eingelegt hat, die Entscheidung des Wahlvorstands schriftlich zugehen 

§§ 38 S. 1 i.V.m. 4 Abs. 2 S. 5 WO Unverzüglich, Zugang spätestens am Tag vor der Stimmabgabe
12.

Stimmabgabe am Tag der Wahl

Hinweis: Für die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) gelten die §§ 24 bis 26 WO entsprechend

§§ 39 Abs. 2 i.V.m. 11, 12 WO

§ 39 Abs. 4 WO


Spätestens 1 Woche vor Ablauf der Amtszeit
13.

Öffentliche Auszählung der Stimmen sowie Feststellung des (vorläufigen) Wahlergebnisses

§§ 39 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 13, 14, 15 WO

Unverzüglich nach Abschluss der Wahl

14.

Anfertigung der Wahlniederschrift

§§ 39 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 16 WO  
15.

Benachrichtigung der gewählten JAV-Mitglieder

§§ 39 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 17 WO Unverzüglich
16.

Bekanntmachung der gewählten JAV-Mitglieder

durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise wie das Wahl-ausschreiben

Gleichzeitig: Übersendung je einer Abschrift der Wahl-niederschrift an den Arbeitgeber sowie die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften

§§ 39 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 18 WO Sobald die Namen endgültig feststehen
17.

Einberufung der neu gewählten JAV zur konstituierenden Sitzung 

§§ 65 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 i.V.m. 29 Abs. 1 BetrVG Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag
18.

Übergabe der Wahlunterlagen an den Betriebsrat

§§ 39 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 19 WO Aufbewahrung bis zur Beendigung der Amtszeit der JAV