Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Grundlage für einen Anspruch
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- Regelung im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesamtzusage, vertragliche Einheitsregelung
- Betriebliche Übung; Voraussetzungen für Bindung des Arbeitgebers:
- Jährliche Gewährung von Weihnachtsgeld (mind. die letzten drei Jahre jeweils in gleichem Ermessen)
- Eine Zulage von Weihnachtsgeld ist nicht zwingend
- Betriebliche Übung darf nicht abgeändert worden sein
- Beschäftigte stimmen über Einstellung/Einschränkung der Leistung zu
- Annahme der Änderung der Beschäftigten ohne Widerstand für drei Jahre
- Erklärung des Arbeitgebers ohne Missverständnisse; somit kein Rechtsanspruch auf Gewährung in Zukunft
- Jährliche Gewährung von Weihnachtsgeld (mind. die letzten drei Jahre jeweils in gleichem Ermessen)
- Leistung ohne Vorbehalt
- Verbot der Diskriminierung
- Grundsatz der Gleichbehandlung
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Höhe
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- Regelung im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesamtzusage, vertragliche Einheitsregelung
- Eine Differenzierung ist nach dem Grund zulässig
- Vergütung der Leistung (Fehlzeiten, Leistung)
- Honorierung der Treue (Betriebszugehörigkeit)
- Wenn keine Regelung vorhanden ist, muss die Höhe dem billigem Ermessen entsprechen
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Wegfall / Kürzung
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- § 4a EFZG: Beschäftigter ist Arbeitsunfähig
- Grundlage: Festlegung in Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag
- Möglichkeit der Vereinbarung ist nicht ausgeschlossen, eine Zahlung in höherrangiger Norm ist nicht geplant
- Kürzung nicht mehr als 25% der Vergütung pro Krankheitstag
- Ausnahmen:
- Leistungsgrund, Möglichkeit zur Kürzung auch ohne Rechtsgrundlage
- Ist die Zulage freiwillig, kann diese auch ohne Rechtslage wieder aufgehoben werden
- Arbeitsverhältnis ruht
- Belohnung der Betriebstreue besteht keine Kürzungsmöglichkeit
- Honorierung der Leistung; Kürzung um 1/12 je Monat, in dem das Arbeitsverhältnis ruht oder zum Stichtag kein aktives Arbeitsverhältnis besteht
- Wirkung
- Deutliche Regelung über Wegfall oder Kürzung des Anspruchs
- Gibt es keine Regelung, dann ist der Leistungszweck entscheidend; i.d.R. Belohnung der Treue (Leistung fällt weg), soweit Honorierung der Leistung (anteiliger Anspruch)
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Rückerstattung
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- Eine Rückerstattung muss vereinbart sein
- In der Vereinbarung darf keine unzumutbare Kündigungsbeschränkung enthalten sein
- Zuschläge bis zu 102 € sind ausgenommen
- Bindungsfrist (bis wann die Rückzahlung vereinbart werden kann)
- Wenn das Weihnachtsgeld weniger als 1 Monatsgehalt ist, Rückzahlung bei Ausscheiden bis zum….. in voller Höhe
- Ist das Weihnachtsgeld höher, richtet sich die Höhe der Rückzahlung nach dem Ausscheidetermin
- Eine Verpflichtung auf Rückzahlung entsteht nur bei Kündigung seitens des Beschäftigten
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