Aufgaben
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Was ist zu beachten?
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Aufstellen allgemeiner Urlaubsgrundsätze
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- Verfahren über die Festlegung des Urlaubs, Eintragung in die Urlaubsliste etc.
- Kriterien für die Urlaubseinteilung (familiäre Situation, Verteilung auf Jahreszeiten, Teilbarkeit des Urlaubs nach § 7 Abs. 2 und 3 BurlG)
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Einführung allgemeiner Betriebsferien
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- für den gesamten Betrieb
- für einzelne Abteilungen
- Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen
- Verhinderung der Betriebsferien generell in der Winterzeit
- Festlegung der Betriebsferien für mehrere Jahre
- Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung
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Verhandlungen über einen Urlaubsplan
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- Verteilung des Urlaubs unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten auf das Urlaubsjahr
- Im Einzelfall Änderungen möglich
- spätere, generelle Änderungen nur mit Zustimmung des Betriebsrats
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Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über Lage des Urlaubs in Einzelfällen
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- fehlende Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Urlaubswünsche der betroffenen Arbeitnehmer und der Konkurrenten in Einklang bringen
- betriebliche Belange prüfen und GGf. berücksichtigen
- Anrufen der Einigungsstelle im Falle der Nichteinigung
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Zahlung einer Urlaubsvergütung
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- Zeitpunkt der Zahlung des Urlaubsentgelts
- Zeitpunkt der Zahlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes
- bzw. Verhandlungen über Einführung des zusätzlichen Urlaubsgeldes und Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung
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