Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Honorierte freie Tage
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- Es erfolgt keine Anrechnung bei bezahlten arbeitsfreien Tage für alle Mitarbeiter
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Mutterschutz
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- Nach § 17 MuSchG erfolgt keine Anrechnung, weil die Arbeitszeiten aufgrund des Gesetzes als Beschäftigungsverbot zählen
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Elternzeit
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- Der Urlaub gemäß § 17 Abs. 1 BErzGG für jeden kompletten Monat Elternzeit um 1/12 gekürzt, außer der Beschäftigte arbeitet während der Elternzeit bei dem Arbeitgeber
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Fehlzeiten
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- In der Regel keine Anrechnung möglich, weil eine spätere, nachträgliche Anrechnung nicht rechtens ist
- Es besteht jedoch die Möglichkeit der Anrechnung im Tarifvertrag
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Streiktage
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- Es erfolgt keine Anrechnung bei Streittagen oder eine Unterbrechung bei bewilligten Urlaubs
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Gesetzlich bestimmte Feiertage
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- Es erfolgt keine Anrechnung auf Urlaub gemäß § 3 Abs. 2 BUrlG
- Besteht an Feiertagen eine Arbeitspflicht, werden die Feiertage als Urlaubstage angerechnet
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Maßnahmen zur Rehabilitation und Krankheitstage
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- Wird das Entgelt fortgezahlt nach § 10 BUrlG erfolgt keine Anrechnung
- Es ist jedoch eine Anrechnung möglich, wenn der Zeitraum der Entgeltfortzahlung in einer Betriebsvereinbarung, dem Tarifvertrag oder der Einzelvereinbarung verlängert wird und eine eindeutige Vereinbarung über eine Anrechnung vorliegt
- Krankheitstage werden während der Urlaubszeit nicht angerechnet
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