Arbeitsschutz - Organisation im Betrieb

Was ist zu beachten? Beachtet
Auf welche Weise werden die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in der betrieblichen Organisation berücksichtigt?
Sind den Mitarbeitern die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt und der Sicherheitsbeauftragte bekannt?
Wissen die Mitarbeiter, dass sie diese Personen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ansprechen können?
Wie ist der Informationsfluss und die Weisungsstruktur im Betrieb geregelt?
Wie wird sichergestellt, dass die erforderlichen Informationen schnell und sicher den jeweiligen Adressaten im Betrieb erreichen?
Gibt es die entsprechenden organisatorischen Maßnahmen in schriftlicher Form und wenn ja, sind sie für die Mitarbeiter verständlich abgefasst?
Sind auch Maßnahmen bei Störfällen erfasst und gibt es für diese Fälle einen Aktionsplan?
Wissen die Mitarbeiter, welche Aufgaben sie im Bereich der Arbeitssicherheit haben?
Erfolgt eine Einweisung der Mitarbeiter bei Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen?
Wer kontrolliert, ob die Einweisungen und Unterweisungen tatsächlich durchgeführt werden?
Werden mit den Mitarbeitern Gespräche darüber geführt, wie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am eigenen Arbeitsplatz verbessert werden kann?
Wie wird sichergestellt, dass tatsächlich mit allen Mitarbeitern derartige Gespräche durchgeführt werden?
Hängen Betriebsanweisungen für bestimmte Arbeitsplätze bzw. Arbeitsverfahren dort aus, wo sie vorgeschrieben oder erforderlich sind?
Werden die Mitarbeiter aktiv in die Gestaltung ihrer Arbeitsplätze eingebunden?
Gibt es Regelungen zu der Frage, auf welche Weise und durch wen Defizite im Sicherheits- und Gesundheitsbereich zu beseitigen sind?
Ist festgelegt, wer, wie und wann die Wirksamkeit der einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu überprüfen hat?
Werden die Mitarbeiter über die Ergebnisse und Festlegungen der Arbeitsausschusssitzungen, soweit sie ihren Tätigkeitsbereich betreffen, informiert?