Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Informationen verteilen
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- Informationen zu dem Thema in Rundschreiben, Firmenzeitschriften, Aushänge am schwarzen Brett usw. herausgeben
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Aufklärung
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- Aufklärung der Beschäftigten auf Betriebsversammlungen, bei Fortbildungen, bei Bürobesprechungen
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Verbote aussprechen
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- Verbote für Kalender, Bilder/Fotos und Plakate, die Pornographie zum Ausdruck bringt
- Verbot von sexueller Belästigung im Arbeitsvertrag festlegen, besonders bei Ausbildern und Vorgesetzten
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Sexistische Werbung
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- Keine sexistische Werbung machen, z.B. bei Werbegeschenken, in Anzeigen, bei Werbegags
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Strafen aussprechen
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- Täter werden mit Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Umsetzung usw. bestraft
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Sonstiges
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- Kontaktstellen/Kontaktpersonen für Opfer anbieten
- Opfer in Schutz nehmen und sexuelle Belästigung nicht verbreiten, damit das Opfer nicht benachteiligt wird
- Beschwerde über eine sexuelle Belästigung ist sofort nach bekannt werden ausführlich zu untersuchen
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