|
Die folgenden Verordnungen können auf Ihr Unternehmen zutreffen.
|
Trifft zu
|
Allgemein gültig
|
- Arbeitsstättenverordnung
Verordnung über Arbeitsstätten in Gewerbe, Handel und öffentlichem Dienst: Festlegung aller als notwendig erkannten Anforderungen in sicherheitstechnischer, arbeitsmedizinischer, hygienischer und arbeitswissen-schaftlicher Hinsicht inkl. Regelungen über Pausen-, Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume
- Arbeitsmittelschutzverordnung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln bei der Arbeit
|
❏
|
Spezielle Arbeitsumgebung und -mittel
|
- Baustellenverordnung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen: Vorschriften für Koordinator auf Baustellen mit mehreren AuftrAGGebern, Sicherheits- und Gesund-heitsplan und AnKündigung größerer Baumaßnahmen bei den Behörden
- Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten: Mindestanforderungen an Hard- und Software, Arbeitsplatz, -umgebung und -organisation.
- Biostoffverordnung
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
- Lastenhandhabungsverordnung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit
- PSA-Benutzungsverordnung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit: Neben Art und Umfang der persönlichen Schutzkleidung in verschiedenen Branchen und Tätigkeiten auch Unterweisungspflicht des Arbeitgebers
|
❏
|
Bestimmte Beschäftigtengruppen
|
- Mutterschutzrichtlinien
Beurteilung von Gefährdungen, Schutzvorschriften und Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter
- JugendArbeitsschutzgesetz
bei Beschäftigten unter 18 Jahren
- Verordnung über den KinderArbeitsschutz
|
❏
|