Alkohol - Maßnahmen bei Alkoholproblemen von Arbeitnehmern

Maßnahmen Bemerkung
Werden die Mitarbeiter im Betrieb über die Gefahren des Alkohols informiert?
Gibt es im Betrieb ein Alkoholverbot?
Wird das Alkoholverbot eingehalten?
Wird bei besonderen Anlässen wie z.B. Jubiläen der Genuss von Alkohol geduldet?
Wie ernst nehmen die Vorgesetzten ihre Aufgabe als Vorbild im Umgang mit Alkohol?
Gibt es Maßnahmen zur Früherkennung von Alkoholproblemen?
Werden Mitarbeiter, bei denen Alkoholgenuss festgestellt wird, vom Arbeitsplatz entfernt und sicher nach Hause transportiert?
Wird nach einem derartigen Vorfall ein Personalgespräch mit demjenigen geführt?
Wird die Arbeitsvergütung für die aufgrund des Alkoholgenusses ausgefallene Arbeitszeit gekürzt?
Wird geprüft, ob eine auf Alkohol- oder Rauschmittel zurückzuführende Arbeitsunfähigkeit selbstverschuldet ist?
Kommt es GGf. zur Verweigerung der Entgeltfortzahlung?
Wird die Zweckmäßigkeit einer Abmahnung geprüft?
Wird GGf. eine Abmahnung ausgesprochen?
Werden im Wiederholungsfalle weitere Abmahnungen erteilt?
Wird im Wiederholungsfalle eine Kündigung erwogen?
Wird alkoholkranken Arbeitnehmern zunächst die Gelegenheit gegeben, eine Therapie oder Entziehungskur durchzuführen?
Wird in besonders schweren Fällen auch an eine außerordentliche Kündigung gedacht?