Aushänge - Schutz bestimmter Arbeitnehmer

Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt
Heimarbeitsgesetz
  • Grundlage: Durchführung von Heimarbeit
  • Inhalt: Mitarbeiterlisten der in Heimarbeitsbeschäftigten
  • Einsicht/Aushang an einer geeigneten Stelle der Ausgaberäume
  • Weitere Pflichten:
    • Regelung der Vergütung lt. §§ 17-19 HAG
    • Vergütungsverzeichnisse
    • Nachweise über sonstige Vertragsbedingungen
    • Ggf. Mutterbücher
    • Bei Regelung der Vergütung gemäß §§ 17-19 HAG nur der Gesetzesabschnitt, der für die Mitarbeiter in Frage kommt
    • Einsicht/Aushang an einer geeigneten Stelle
    • Rechtslage: § 8 Abs. 1-3 HAG
  • Rechtslage: § 6 S. 1 und 2 HAG
Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Dauerhafte Beschäftigung von mindestens einem Jugendlichen
  • Inhalt: Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde und Fassung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • Einsicht/Aushang an einer geeigneten Stelle im Unternehmen
  • Sonstige Pflichten:
    • Bei einer dauerhaften Beschäftigung von mindestens drei Jugendlichen ist § 48 JArbSchG die Rechtslage
    • Pflicht über den Aushang der regelmäßigen Pausen sowie Beginn und Ende der Arbeitszeit
  • Rechtslage: § 47 JArbSchG
Mutterschutzgesetz
  • Dauerhafte Beschäftigung von mindestens drei Frauen
  • Inhalt: Fassung des Mutterschutzgesetzes
  • Einsicht/Aushang an einer geeigneten Stelle im Unternehmen
  • Sonstige Pflichten:
    • Grundlage: In Heimarbeit beschäftigte
    • Inhalt: Fassung des Mutterschutzgesetzes
    • Einsicht/Aushang im Raum zur Übergabe und Abgabe von Heimarbeit
    • Rechtslage: § 18 Abs. 2 MuSchG
  • Rechtslage:§ 18 Abs. 1 MuSchG
Gleichbehandlung am Arbeitsplatz
  • Einsicht/Aushang an einer geeigneten Stelle im Unternehmen
  • Die Beschäftigung von mehr als fünf Arbeitnehmern ist bildet die Grundlage
  • Inhalte § 61b ArbGG sowie §§ 611a+b, 612a und 612 Abs. 3 BGB
  • Rechtslage: Artikel 9 Abs. 2 GleiBG
Seemannsgesetz
  • Einsicht/Aushang an einer geeigneten Stelle auf dem jeweiligen Schiff
  • Als Inhalt gilt die Fassung des Seemannsgesetzes, der Text des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und Rechtsverordnungen gemäß § 143
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Einsicht/Aushang bei Abschluss eines Vertrags sowie die persönliche Übergabe. Ausländer erhalten den Gesetzestext in Ihrer Muttersprache
  • Inhalt ist der hauptsächliche Teil des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes der Zulassungsbehörde in Form eines Merkblatts
  • Rechtslage: § 11 Abs. 2 AÜG
Gesetz über die Beschäftigten
  • Einsicht/Aushang an einer geeigneten Stelle im Unternehmen
  • Als Inhalt gilt die Fassung des Beschäftigungsgesetzes
  • Rechtslage: § 7 BeschäftigtenschutzG