Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt
Gesetzliche Vorschiften
  • Beschäftigungsgesetzt
  • Schutz vor sexueller Belästigung während der Arbeit, um die Würde der Männer und Frauen aufrecht zu erhalten
Definition
  • Unter sexueller Belästigung versteht man jegliche Verletzung der Würde der Beschäftigten am Arbeitsplatz durch sexuelles Verhalten
  • Einzelfälle:
    • Strafbares Verhalten (z.B. Nötigung, Vergewaltigung)
    • Gezielte sexuelle Berührungen
    • Anmerkungen sexueller Inhalte
    • Wiedergabe pornografischer Filme
    • Sexuelle Aufforderungen und Bemerkungen
Beschwerderecht
  • Die betroffene Person hat das Recht sich zu Beschweren, wenn diese sich belästigt fühlt (§ 3 BeschSG)
  • Die Beschwerde ist an den Vorgesetzten oder den nächsthöheren Vorgesetzen, wenn der Vorgesetzter Täter ist, zu richten
  • Der Arbeitgeber muss die Beschwerde überprüfen, ob der geäußerte Fall eintritt
  • Wenn ja, können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, z.B. Versetzung, Umsetzung, fristlose/fristgerechte Kündigung oder Abmahnung (§ 4 BeschSG)
  • Wenn der Arbeitgeber auf die Beschwerde nicht reagiert oder sich zu wenig mit dem Problem auseinander setzt, kann sich die betroffene Person beim Betriebsrat beschweren
  • Die betroffene Person hat das Recht auf Leistungsverweigerung (§ 4 Abs. 2 BeschG) wenn ein Vorfall von sexueller Belästigung geschehen ist, die Belästigung sich fortführt und sich der Arbeitgeber/Vorgesetzte damit zu wenig beschäftigt
  • Die betroffene Person kann gegen den Arbeitgeber auf Schadenersetz oder geeignete Maßnahmen klagen
  • Sie kann vom Täter Schadenersatzklage verrichten oder Strafanzeige stellen