Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Gesetzliche Vorschiften
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- Beschäftigungsgesetzt
- Schutz vor sexueller Belästigung während der Arbeit, um die Würde der Männer und Frauen aufrecht zu erhalten
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Definition
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- Unter sexueller Belästigung versteht man jegliche Verletzung der Würde der Beschäftigten am Arbeitsplatz durch sexuelles Verhalten
- Einzelfälle:
- Strafbares Verhalten (z.B. Nötigung, Vergewaltigung)
- Gezielte sexuelle Berührungen
- Anmerkungen sexueller Inhalte
- Wiedergabe pornografischer Filme
- Sexuelle Aufforderungen und Bemerkungen
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Beschwerderecht
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- Die betroffene Person hat das Recht sich zu Beschweren, wenn diese sich belästigt fühlt (§ 3 BeschSG)
- Die Beschwerde ist an den Vorgesetzten oder den nächsthöheren Vorgesetzen, wenn der Vorgesetzter Täter ist, zu richten
- Der Arbeitgeber muss die Beschwerde überprüfen, ob der geäußerte Fall eintritt
- Wenn ja, können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, z.B. Versetzung, Umsetzung, fristlose/fristgerechte Kündigung oder Abmahnung (§ 4 BeschSG)
- Wenn der Arbeitgeber auf die Beschwerde nicht reagiert oder sich zu wenig mit dem Problem auseinander setzt, kann sich die betroffene Person beim Betriebsrat beschweren
- Die betroffene Person hat das Recht auf Leistungsverweigerung (§ 4 Abs. 2 BeschG) wenn ein Vorfall von sexueller Belästigung geschehen ist, die Belästigung sich fortführt und sich der Arbeitgeber/Vorgesetzte damit zu wenig beschäftigt
- Die betroffene Person kann gegen den Arbeitgeber auf Schadenersetz oder geeignete Maßnahmen klagen
- Sie kann vom Täter Schadenersatzklage verrichten oder Strafanzeige stellen
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