Übersicht: Aktives und Passives Wahlrecht

(Hinweis: Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.) § 177 Abs. 2 SGB IX:
Wahlberechtigung
(Aktives Wahlrecht)
§ 177 Abs. 3 SGB IX:
Wählbarkeit
(Passives Wahlrecht)
 

Alle im Betrieb/der Dienststelle
beschäftigten schwerbehinderten
und gleichgestellten behinderten Menschen

Alle im Betrieb/der Dienststelle nicht nur vorübergehend
Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb/der Dienststelle seit sechs Monaten angehören
 
Abordnung
Altersteilzeit im Blockmodell: Arbeitsphase
Altersteilzeit im Blockmodell: Freistellungsphase X X
Altersteilzeit, deren Freistellungsphase
nach der Wahl beginnt
Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung/Gleichstellung gestellt, aber noch nicht entschieden X
Arbeitgeber X X
Arbeitnehmer in der Probezeit 
Arbeitsunfähigkeit (unabhängig von Dauer und Entgeltzahlung)
Arbeitsverhinderung bei Pflege 
Ausländische Staatsangehörigkeit 
Außendienstmitarbeiter
Auszubildende  ✔(auch minderjährige)
Beamte im Vorbereitungsdienst  ✔(auch minderjährige)
Beschäftigte in einer WfbM X X
Beschäftigte auf Arbeitsplätzen i.S.v. § 156 Abs. 2 SGB IX X
Beschäftigte mit befristetem
Arbeitsvertrag
Beschäftigte in der Kündigungsfrist und in der Prozessbeschäftigung
Beschäftigung nach § 16d SGB II (Ein-Euro-Jobber) X
Beschäftigung im Rahmen eines Budgets für Arbeit
Beschäftigung im Rahmen eines Budgets für Ausbildung
Dienststellenleiter im öffentlichen Dienst X
Elternzeit
Erwerbsminderung (voll oder teilweise) auf Zeit
Erziehungsurlaub
Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz
Freistellung, widerrufliche
Freiwilligendienst X
Fremdgeschäftsführer X
Geschäftsführer und Mehrheits-
gesellschafter
X X
Gleichstellungsbeauftragte mit Arbeitgeberfunktion
Heimarbeit
Inklusionsbeauftragte
Kurzarbeit (auch „Null“)
Leiharbeitnehmer im Verleiherbetrieb
Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb X
Leitende Angestellte X
Mutterschutz
Nicht geschäftsfähige schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen X
Nicht schwerbehinderte / gleichgestellte Menschen X
Personalgestellung (in gestellender Dienststelle) X X
Personalgestellung (im Beschäftigungsbetrieb)
Pflegezeit
Praktikanten
Reduzierung des Grades der Behinderung auf unter 50 innerhalb der Nachwirkung
des § 199 SGB IX
Rehabilitanden in Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken X
Teilzeitbeschäftigung (unabhängig vom Umfang); auch geringfügig
Telearbeit
Unterstützte Beschäftigung  Phase 1: ✔
Phase 2: ✔
Phase 1: X
Phase 2: ✔
Unwiderrufliche Freistellung X X
Wahlleitung
Wahlvorstand
Werk- und Dienstvertrag X X
Zuweisung

Quelle: BIH, ZB Spezial, SBV-Wahl 2022