Ablauf der SBV-Wahl auf einen Blick - Vereinfachtes Wahlverfahren

SBV-Wahl auf einen Blick – Vereinfachtes Wahlverfahren
  Ereignis Rechtsgrundlage Frist Erledigt
1.

Einladung zur Wahlversammlung

  • durch die amtierende SBV oder
     
  • durch drei Wahlberechtigte, Betriebs- oder Personalrat, Integrationsamt

 

§ 19 Abs. 1 SchwbVWO
§ 19 Abs. 2 SchwbVWO

Spätestens 3 Wochen vor Ablauf der Amtszeit

Keine Frist, sofern noch keine SBV vorhanden

2.

Wahlversammlung

§ 20 SchwbVWO

Spätestens 1 Woche vor Ablauf der Amtszeit

3.

Wahl eines Wahlleiters /
Bestimmung von Wahlhelfern

§ 20 Abs. 1 SchwbVWO

 
4.

Beschluss über die Zahl der Stellvertreter

§ 20 Abs. 2 S. 1 SchwbVWO

 

5.

Einreichen von Wahlvorschlägen

§ 20 Abs. 2 S. 3 SchwbVWO  
6. Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung § 20 Abs. 3 S. 6 SchwbVWO  
7.

Durchführung der Wahl der/s Stellvertreter/s

§ 20 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 SchwbVWO  
8.

Feststellung des Wahlergebnisses

§ 20 Abs. 3 S. 6 SchwbVWO
Unverzüglich nach Beendigung der Wahlhandlung
9.

Benachrichtigung der Gewählten

§§ 20 Abs. 4 i.V.m. 14 SchwbVWO
Unverzüglich schriftlich gegen Empfangsbestätigung
10.

Bekanntmachung der Gewählten

durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben

Gleichzeitig: Mitteilung an den Arbeitgeber, den Betriebs- bzw. Personalrat, die zuständige Gewerkschaft sowie ggfs. die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Haupt-SBV

§§ 20 Abs. 4 i.V.m. 15 SchwbVWO

Sobald die Namen endgültig feststehen

Unverzüglich

11.

Übergabe der Wahlunterlagen

§§ 20 Abs. 4 i.V.m. 16 SchwbVWO