Ablauf der SBV-Wahl auf einen Blick - Vereinfachtes Wahlverfahren Online

SBV-Wahl auf einen Blick – Vereinfachtes Wahlverfahren (Wahlversammlung mittels Video- und Telefonkonferenz)
  Ereignis Rechtsgrundlage Frist Erledigt
1.

Einladung zur Online-Wahlversammlung

durch die amtierende SBV

§§ 20 Abs. 5 i.V.m. 11 Abs. 2 SchwbVWO

Spätestens 3 Wochen vor Ablauf der Amtszeit

2.

Online-Wahlversammlung

§ 20 Abs. 5 SchwbVWO

Spätestens 1 Woche vor Ablauf der Amtszeit

3.

Wahl eines Wahlleiters /
Bestimmung von Wahlhelfern

§ 20 Abs. 1 SchwbVWO

 
4.

Beschluss über die Zahl der Stellvertreter

§ 20 Abs. 2 S. 1 SchwbVWO

 

5.

Einreichen von Wahlvorschlägen

§ 20 Abs. 2 S. 3 SchwbVWO  
6. Versand der Briefwahlunterlagen §§ 20 Abs. 5 i.V.m. 11 Abs. 1 SchwbVWO  
7.

Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl)

§ 20 Abs. 3 SchwbVWO  
8.

Feststellung des Wahlergebnisses

§ 20 Abs. 3 S. 6 SchwbVWO
Unverzüglich nach Beendigung der Wahlhandlung
9.

Benachrichtigung der Gewählten

§ 20 Abs. 4 i.V.m. 14 SchwbVWO
Unverzüglich schriftlich gegen Empfangsbestätigung
10.

Bekanntmachung der Gewählten

durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben

Gleichzeitig: Mitteilung an den Arbeitgeber, den Betriebs- bzw. Personalrat, die zuständige Gewerkschaft sowie ggfs. die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Haupt-SBV

§§ 20 Abs. 4 i.V.m. 15 SchwbVWO

Sobald die Namen endgültig feststehen

Unverzüglich

11.

Übergabe der Wahlunterlagen

§§ 20 Abs. 4 i.V.m. 16 SchwbVWO