Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Grund der Verpflichtung
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- Schriftlich festgelegte Verpflichtung aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung?
- Wann besteht das Recht auf Ablehnung?
- Anordnung im Rahmen des Direktionsrechts? (Umfang)
- Grenzen des billigen Ermessens beachten
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Wer darf aus gesetzlichen Gründen keine Nachtarbeit leisten?
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- Verbot zur Verrichtung von Nachtarbeit für Jugendliche (§ 14 Abs. 1 JArbSchG) und für werdende/stillende Mütter (§ 8 Abs. 1 MuSchG)
- Ausnahmen bei Jugendlichen:
- § 14 Abs. 2 und 3 JArbSchG: Jugendliche die in einem bestimmten Alter sind und in besonderen Wirtschaftszweigen arbeiten
- § 14 Abs. 4 bis 7 JArbSchG: Spezielle Tätigkeiten mit Erlaubnis der Aufsichtsbehörde
- Ausnahmen bei werdenden/stillenden Müttern:
- § 8 Abs. 3 MuSchG: Werdende Mütter aus den ersten 4 Monaten ihrer Schwangerschaft sowie stillende Mütter bei Tätigkeit aus besonderen Wirtschaftszweigen
- Verletzung gegen den Grundsatz des billigen Ermessens (§ 315 BGB)
- Verletzung von Arbeitsverträgen, Tarifvertragen oder Betriebsvereinbarungen?
- Eingrenzung der Nachtarbeit freiwillig
- Regelungen aufgrund von § 7 ArbZG abweichend (Uhrzeitabweichung § 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG)
- Verletzung anderer Gesetze?
- Toleranz bei Notfällen
- Genehmigung durch Aufsichtsbehörde
- Missachtung der Höchstarbeitszeit (§ 6 Abs. 2 ArbZG)
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Mitbestimmung des BR
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- § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG: Mitbestimmung bei Einführung von Nachtarbeit
- § 99 BetrVG: Mitbestimmung bei Einstellung und Versetzung
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Möglichkeiten des Arbeitnehmers
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- Der Arbeitnehmer kann nach § 6 Abs. 4 ArbZG einen Tagesarbeitsplatz verlangen
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer umzusetzen, wenn
- der Beschäftigte ein Kind hat, dass noch nicht das zwölfte Lebensjahr erreicht hat und von niemand anderen betreut werden kann
- der Beschäftigte einen pflegebedürftigen Arbeitnehmer hat, um den sich sonst kein anderer aus der Familie kümmern kann
- der Beschäftigte eine ärztliche Bescheinigung über gesundheitliche Gefahren vorlegen kann
- Wenn Nachtarbeit notwendig ist, ist der Betriebsrat anzuhören. Dieser hat die Möglichkeit, eigene Ideen in die Tat umzusetzen
- Nachtarbeit ist aus betrieblichen Gründen nicht zwingend notwendig
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