Einigungsstelle - Anrufung durch den Betriebsrat

Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt
Verhandlung
  • Verhandlung wurde vom Arbeitgeber abgelehnt
  • Verhandlung ist am …. geführt worden
Beschluss fassen
  • Einberufung einer Betriebsratssitzung
  • Erstellen Sie eine Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt:
    • Die Verhandlungen sind über ….. misslungen
    • Warum wird die Einigungsstelle angerufen?
    • Machen Sie einen Vorschlag für den Vorsitzenden der Einigungsstelle
    • Schlagen Sie die Anzahl der Beisitzer vor
Gewünschten Vorsitz informieren
  • Formulieren Sie in dem Schreiben den Äußerungswunsch über die Absicht der Benennung des Vorsitzenden
  • Der Empfänger soll den Betriebsrat informieren, ob er den Vorsitz annimmt oder nicht (bei Ablehnung ist eine erneute Beschlussfassung notwendig)
Schreiben an den Arbeitgeber
  • Setzen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Frist zur Äußerung
  • Die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sind gescheitert (Beschluss des Betriebsrats zitieren)
  • Die Beisitzer und der Vorsitzende der Einigungsstelle können mit einer gerichtlichen Festsetzung drohen (Beschluss des Betriebsrats zitieren)
  • Das Anschreiben sollte von Ihrem Arbeitgeber mittels eine Empfangsbestätigung unterzeichnet werden und von 2 Augenzeugen überwacht sein
Antwort des Arbeitgebers
  • Ihr Arbeitgeber ist mit dem Vorschlag nicht einverstanden bzw. äußert sich nicht innerhalb der Frist zu dem Thema
    • Berufen Sie eine weitere Betriebsratssitzung ein und erstellen eine Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt:
    • Ihr Arbeitgeber hat auf den Vorschlag nicht geantwortet, mit der Absicht, das Arbeitsgericht anzurufen (§§ 98 ArbGG, 76 Abs. 2 BetrVG)
    • Anwalt bzw. Gewerkschaft wird auf Arbeitgeberkosten beauftragt
    • Das Verfahren wird vor dem Arbeitsgericht durchgeführt (wegen des Betriebsverfassungs-Reformgesetzes wurde das Verfahren angetrieben)
  • Ihr Arbeitgeber ist mit dem Vorschlag einverstanden
    • Klären Sie die nächsten Schritte mit Ihrem Arbeitgeber ab (z.B. Vorsitz der Einigungsstelle wird gebeten, den Beisitz zu einer ersten Sitzung einzuladen
    • Dem Vorsitz werden Anschrift und Namen der Beisitzer übermittelt