Aufgaben |
Was ist zu tun? |
Erledigt |
Geltungsbereich |
- Alle Mitarbeiter mit Ausnahme der Auszubildenden, der leitenden Angestellten und des mit der Ausbildung beauftragten Personals
|
❏ |
Zielsetzung |
- Ziel der Einführung: Entlassungen durch Reduzierung der Arbeitszeit zu vermeiden
|
❏ |
Kurzarbeitsphase |
- Beginn und Ende der Kurzarbeit, Zeitraum von ... bis ...
|
❏ |
Von Kurzarbeit betroffene Bereiche |
- Ganze Betriebe/Betriebsteile
|
❏ |
Festlegung der betroffenen Personenkreise/betroffenen Arbeitnehmer |
- Namenslisten, ggf. einen Plan zur Neufestlegung jede Woche/alle zwei Wochen, um die Lasten der Kurzarbeit gerechter zu verteilen.
|
❏ |
Umfang der Kurzarbeit |
- Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von ... auf ...
|
❏ |
Durchführung der Kurzarbeit |
- Zeitliche Lage des Arbeitsausfalls, freie Tage, keine Kurzarbeit an Feiertagen
|
❏ |
Ankündigungsfrist |
- Festlegung der Frist, innerhalb derer betroffene Arbeitnehmer informiert werden müssen. Den betroffenen Mitarbeitern wird ……… Wochen vorher schriftlich (oder durch Aushang am schwarzen Brett) die Einbeziehung in die Kurzarbeit mitgeteilt.
|
❏ |
Beendigung |
- Vorzeitige Beendigung der Kurzarbeit bei Verbesserung der Auftragslage. Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht.
|
❏ |
Verlängerung |
- Verlängerung erfordert den Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung.
|
❏ |
Urlaub statt Kurzarbeit |
- Abwicklung von Resturlaub und Anspruch auf Urlaubsnahme statt Kurzarbeit. Antragsfrist kann einvernehmlich verkürzt werden
|
❏ |
Auflösung von Arbeitszeitguthaben bzw. Ausschluss von Überstunden |
- während der Dauer der Kurzarbeit
|
❏ |
Unwirksamkeit von betriebsbedingten Kündigungen |
- während der Dauer der Kurzarbeit und in einem Zeitraum von ………Monaten danach.
|
❏ |
Berechnung der Entlohnung |
- Kurzarbeit hat keine Einfluss auf Urlaubsentgelt und -geld, Weihnachtsgeld, Sonderzuwendungen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen und für tarifliche Freischichten, tarifliche Sonderzahlungen und Feiertagsbezahlung
|
❏ |
Beantragung des Kurzarbeitergelds |
- Verpflichtung des Arbeitgebers, beim Arbeitsamt unverzüglich die erforderlichen Anträge zu stellen (Anzeige der Kurzarbeit, Antrag auf Kurzarbeitergeld); Abrechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber im Rahmen der üblichen Entgeltabrechnungszeiträume.
|
❏ |
Zuschuss zum Kurzarbeitergeld |
- Zahlung einer Bruttozulage in Höhe von ... %
|
❏ |
Vorschuss auf Kurzarbeitergeld |
- Verpflichtung des Arbeitgebers, in Vorleistung zu treten
- Verrechnung mit Kurzarbeitergeld
|
❏ |
Eintritt des Arbeitgebers |
- für den Fall der Nichtbewilligung des Kurzarbeitergelds:
- Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des vollen Arbeitsentgelts
|
❏ |
Information des Betriebsrats (und Wirtschaftsausschusses) |
- Festlegung der Modalitäten (wann, wie lange, in welchem Umfang etc.)
|
❏ |
Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt |
- Teilnahme des Betriebsrats an allen Gesprächen der Geschäftsleitung mit dem Arbeitsamt; Vorlage der Unterlagen und Erklärungen, die das Arbeitsamt erhält, ebenfalls zur Verfügung gestellt.
- Recht auf Einsichtnahme in Unterlagen
|
❏ |
Meinungsverschiedenheiten |
- paritätische Kommission (Arbeitszeitkommission)
- Im Nichteinigungsfalle entscheidet die Einigungsstelle gemäß §§ 76 Abs. 5, 87 Abs. 2 BetrVG
|
❏ |
Schlussbestimmungen |
- Inkrafttreten
- Mindestlaufzeit
- Kündigung, Kündigungsfrist und ggf. Ausschuss der Nachwirkung
|
❏ |