Mitbestimmung bei Kurzarbeit - Kurzfassung

Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt
Geltungsbereich
  • Alle Mitarbeiter mit Ausnahme der Auszubildenden, der leitenden Angestellten und des mit der Ausbildung beauftragten Personals
Zielsetzung
  • Ziel der Einführung: Entlassungen durch Reduzierung der Arbeitszeit zu vermeiden
Kurzarbeitsphase
  • Beginn und Ende der Kurzarbeit, Zeitraum von ... bis ...
Von Kurzarbeit betroffene Bereiche
  • Ganze Betriebe/Betriebsteile
Festlegung der betroffenen Personenkreise/betroffenen Arbeitnehmer
  • Namenslisten, ggf. einen Plan zur Neufestlegung jede Woche/alle zwei Wochen, um die Lasten der Kurzarbeit gerechter zu verteilen.
Umfang der Kurzarbeit
  • Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von ... auf ...
Durchführung der Kurzarbeit
  • Zeitliche Lage des Arbeitsausfalls, freie Tage, keine Kurzarbeit an Feiertagen
Ankündigungsfrist
  • Festlegung der Frist, innerhalb derer betroffene Arbeitnehmer informiert werden müssen. Den betroffenen Mitarbeitern wird ……… Wochen vorher schriftlich (oder durch Aushang am schwarzen Brett) die Einbeziehung in die Kurzarbeit mitgeteilt.
Beendigung
  • Vorzeitige Beendigung der Kurzarbeit bei Verbesserung der Auftragslage. Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht.
Verlängerung
  • Verlängerung erfordert den Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung.
Urlaub statt Kurzarbeit
  • Abwicklung von Resturlaub und Anspruch auf Urlaubsnahme statt Kurzarbeit. Antragsfrist kann einvernehmlich verkürzt werden
Auflösung von Arbeitszeitguthaben bzw. Ausschluss von Überstunden
  • während der Dauer der Kurzarbeit
Unwirksamkeit von betriebsbedingten Kündigungen
  • während der Dauer der Kurzarbeit und in einem Zeitraum von ………Monaten danach.
Berechnung der Entlohnung
  • Kurzarbeit hat keine Einfluss auf Urlaubsentgelt und -geld, Weihnachtsgeld, Sonderzuwendungen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen und für tarifliche Freischichten, tarifliche Sonderzahlungen und Feiertagsbezahlung
Beantragung des Kurzarbeitergelds
  • Verpflichtung des Arbeitgebers, beim Arbeitsamt unverzüglich die erforderlichen Anträge zu stellen (Anzeige der Kurzarbeit, Antrag auf Kurzarbeitergeld); Abrechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber im Rahmen der üblichen Entgeltabrechnungszeiträume.
Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
  • Zahlung einer Bruttozulage in Höhe von ... %
Vorschuss auf Kurzarbeitergeld
  • Verpflichtung des Arbeitgebers, in Vorleistung zu treten
  • Verrechnung mit Kurzarbeitergeld
Eintritt des Arbeitgebers
  • für den Fall der Nichtbewilligung des Kurzarbeitergelds:
  • Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des vollen Arbeitsentgelts
Information des Betriebsrats (und Wirtschaftsausschusses)
  • Festlegung der Modalitäten (wann, wie lange, in welchem Umfang etc.)
Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt
  • Teilnahme des Betriebsrats an allen Gesprächen der Geschäftsleitung mit dem Arbeitsamt; Vorlage der Unterlagen und Erklärungen, die das Arbeitsamt erhält, ebenfalls zur Verfügung gestellt.
  • Recht auf Einsichtnahme in Unterlagen
Meinungsverschiedenheiten
  • paritätische Kommission (Arbeitszeitkommission)
  • Im Nichteinigungsfalle entscheidet die Einigungsstelle gemäß §§ 76 Abs. 5, 87 Abs. 2 BetrVG
Schlussbestimmungen
  • Inkrafttreten
  • Mindestlaufzeit
  • Kündigung, Kündigungsfrist und ggf. Ausschuss der Nachwirkung