Die Teilnehmer werden durch den Betriebsratsvorsitzenden bzw. den Stellvertreter begrüßt
Organisatorisches
Wer führt die Diskussion?
Wer ist der Protokollführer?
Wer ist für die Rednerliste verantwortlich?
Wann finden Pausen statt?
Wie lange soll die Sitzung dauern?
Jeder Anwesende trägt sich in die Anwesenheitsliste ein
Besteht eine Beschlussfähigkeit?
Sonstiges
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Tagesordnung
Bestehen Vorschläge für eine Änderung oder/und eine Ergänzung?
Zustimmung erforderlich (Wird zu einem neuen Punkt Beschluss gefasst, müssen alle Betriebsratsmitglieder zustimmen)
Gegebenenfalls Änderungen bzw. Ergänzungen aufnehmen
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Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls
Bestehen Vorschläge für eine Änderung oder/und eine Ergänzung?
Zustimmung erforderlich
Gegebenenfalls Änderungen bzw. Ergänzungen aufnehmen
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Verwendung der einzelnen Tagesordnungspunkte
Einstieg durch den, der das Thema vorbereitet hat
Anschließend Diskussion
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Diskussionsleitung
Die Teilnehmer sollen sich aktiv in Form von Wortbeiträgen sowie -meldungen beteiligen
Reihenfolge der Rednerliste berücksichtigen
Mehrere Personen gleichzeitig sollen nicht reden
Alle sollen sich einander ausreden lassen
Die Redner bei zu großen Themenabschweifungen darauf hinweisen
Sachlichkeit sollte erhalten bleiben
Dauerredner zurückhalten (z.B. Begrenzung der Redezeit)
Zurückhaltende Personen, die zu dem Thema eine Meinung haben bzw. haben könnten, sollten mit einbezogen werden (gezieltes, direktes, allerdings vorsichtiges Ansprechen)
Stand der Diskussion zusammenfassen und auf Konfliktpunkte einschränken
Werden keine neuen Aspekte eingebracht, Diskussion abschließen und beenden
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Abschluss der Diskussion
Ergebnis zusammenfassen und ggf. unterschiedliche Meinungen aufzeigen
Ist ein Beschluss erforderlich und möglich sind folgende Schritte notwendig:
Formulieren Sie einen Beschlussantrag
Lassen Sie über diesen abstimmen und wortgetreu protokollieren
Halten Sie das Ergebnis der Abstimmung fest
Ist kein Beschluss möglich:
Klären Sie, was vor Beschlussfassung noch zu tun ist
Bis wann muss spätestens der Beschluss gefasst werden? (§ 99, 102 BetrVG Einhaltung von Fristen)
Bis wann muss spätestens der Beschluss gefasst werden? (§ 99, 102 BetrVG Einhaltung von Fristen)