Betriebsinterne Stellenausschreibung
Aufgaben |
Was ist zu tun? |
Erledigt |
Inhalt der Ausschreibung |
- Ausführliche Beschreibung der zu besetzenden Stelle
- Qualifikationen erläutern (Berufserfahrung, fachliche Anforderungen, bestimmtes Alter usw.)
- Tarifliche Eingruppierung
- Zeitpunkt des Arbeitsbeginns
- Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?
- Wie kann ich mich bewerben?
- Bis wann kann ich mich bewerben?
- Bewerbungsadresse
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Grundsätzliches |
- Verwendung geschlechtsneutraler Begriffe
- Weiblicher Zusatz für Berufsbezeichnung reicht aus
- Ausschreibung geschlechtsneutral (siehe § 611b BGB)
- Ausnahme: Bestimmtes Geschlecht unverzichtbar
- Keine Sanktionen für Fall der Zuwiderhandlung
- Bei Verletzung siehe § 828 BGB
- Betriebsrat hat ein Zustimmungsverweigerungsrecht (§ 99 Abs. 2 Nr. 1 u. 5 BetrVG)
- Teilzeitplatz siehe § 7 Abs. 1 TzBfG
- Frauenförderungsgesetz siehe § 6 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2
- Frauen werden aufgefordert, sich zu bewerben
- Geltend nicht für alle Arbeitgeber, sondern nur für Bund
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Art |
- Der Arbeitgeber kann selbst entscheiden, wo die Ausschreibung veröffentlicht wird (Intranet, schwarzes Brett)
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Mitbestimmung des BR (§ 93 BetrVG) |
- Der Betriebsrat kann eine innerbetriebliche Stellenausschreibung verlangen
- Voraussetzungen:
- Freie Stellen für Arbeitnehmer, u.U. auch für freie Mitarbeiter
- Generelles Verlangen, d.h. für alle Ausschreibungen
- Kein Mitbestimmungsrecht beim Inhalt und der Art
- Missachtung des Mitbestimmungsrechts
- Recht auf Klage (§ 23 Abs. 3 BetrVG)
- Feststellung des Gerichts auf Verpflichtung des Arbeitgebers
- Recht auf Verweigerung (§ 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG)
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