Aufgaben |
Was ist zu tun? |
Erledigt |
Ladenschlussgesetz |
- Laden mit mindestens einem regelmäßigen Mitarbeiter
- Inhalt
- Gesetzestext
- Text der aufgrund des Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften
- Ausnahme für Verkaufsstellen anderer Art geltende Vorschriften
- Einsicht/Aushang an geeigneter Stelle im Laden
- Rechtslage § 21 Abs. 1 Nr. 1 LadenschlussG
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❏ |
Arbeitszeitgesetz |
- Inhalt
- Gesetzestext
- Text der aufgrund des Gesetzes geltenden Tarifverträge
- Text aus Betriebsvereinbarungen
- Einsicht/Aushang an geeigneter Stelle im Unternehmen
- Rechtslage § 16 Abs. 1 ArbZG
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Ausnahme-Verordnungen |
- Beschäftigungsverbot bei Arbeitern an Sonn- und Feiertagen aus der Stahl- und Eisenindustrie
- Grundlage
- Beschäftigung von Arbeitnehmern nach § 1 der Verordnung
- Inhalt ist der Verordnungstext
- Einsicht/Aushang an geeigneter Stelle im Unternehmen
- Rechtslage § 8 der oben genannten Verordnung
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Ausnahme-Verordnungen |
- Beschäftigungsverbot von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen aus der Papierindustrie
- Grundlage
- Beschäftigung von Arbeitnehmern nach § 1 der Verordnung
- Einsicht/Aushang an geeigneter Stelle im Unternehmen
- Rechtslage § 9 der oben genannten Verordnung
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