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Burnout

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Burnout (auch Burn-out oder Burnout-Syndrom) ist ein durch Stress und/oder Überlasung verursachter emotionaler, geistiger und körperlicher Erschöpfungszustand.

Burnout kann mit fast unmerklichen Frühsymptomen beginnen und in schweren Fällen bis zu völliger Arbeitsunfähigkeit und sogar zum Selbstmord führen.

Was sind die genauen Ursachen und was kann man dagegen tun? Und welche Rolle spielt im Arbeitsumfeld der Betriebsrat? Lesen Sie weiter!

Ein Mann ist bei der Arbeit überlastet und steht kurz vor einem Burnout

Definition des Begriffs Burnout

Burnout bzw. Burn-out stammt aus dem Englischen und bedeutet „ausgebrannt“. Geprägt wurde der Begriff von dem Psychoanalytiker Herbert Freudenberger. Eine einheitliche Definition von Burn-out gibt es allerdings nicht.

Burnout geht mit emotionaler Erschöpfung und dem Gefühl von Überforderung sowie reduzierter Leistungsbereitschaft einher. Präventions- und Therapiemaßnahmen haben zum Ziel, die Bewältigungsstrategien der Betroffenen im Umgang mit beruflichen und privaten Belastungen zu verbessern und Entlastungsmöglichkeiten zu schaffen.

Ursachen

Das Burnout-Syndrom kann auf eine Vielzahl von Gründen zurückgeführt werden. In der Regel wird als Entstehungsursache ein Zusammenspiel aus situativen und persönlichen Faktoren angesehen. Im Arbeitsleben kann die Gefahr einer Burn-out Erkrankungen durch eine Reihe von Umständen erhöht werden. Zu diesen zählen beispielsweise:

  • unerfüllbare Vorgaben
  • unklare Erfolgskriterien
  • große Verantwortung unter Zeitdruck
  • langweilige Routinen
  • mangelnde Kontroll- und Einflussmöglichkeiten
  • ständige Unterbrechungen des Arbeitsablaufes
  • schlechtes Betriebsklima, Konflikte mit Vorgesetzten und Kollegen
  • Angst um den Arbeitsplatz

Entscheidend sind hierbei auch die Persönlichkeitsmerkmale des Betroffenen. Häufiger betroffen sind demnach Arbeitnehmer, die:

  • Hohe Ansprüche an sich selbst stellen und sich stark verausgaben
  • Ein schwaches Selbstwertgefühl haben
  • Über unzureichende Bewältigungsstrategien für Konflikte, Enttäuschungen und Frust verfügen.

Begünstigt werden kann die Erkrankung darüber hinaus auch durch private Rückschläge, vor allem wenn der Rückhalt durch das soziale Umfeld des Betroffenen fehlt.

Symptome

Die Symptome von Burn-out können sehr vielfältig sein und treten bei jedem Betroffenen individuell auf. Eine klare Definition anhand von Symptomen ist deshalb nicht möglich. Häufig auftretende Symptome sind:

  • Anhaltende Müdigkeit und Erschöpfung
  • Nachlassende Leistungsfähigkeit
  • Rückzug aus dem sozialen Umfeld
  • Innere Leere und Sinnverlust
  • Darüber hinaus können Betroffene auch unter psychosomatischen Beschwerden leiden. Hierzu gehören unter anderem:
  • Schlafstörungen
  • Kopfschmerzen
  • Verdauungsprobleme
  • Rückenschmerzen

Ende des vergangenen Jahrhunderts entwickelte die US-amerikanische Psychologin in diesem Zug das Maslach Burnout Inventory (MBI). Als Hauptmerkmale von Burn-out werden hier emotionale Erschöpfung, Gleichgültigkeit sowie Depersonalisation definiert. Der Fragebogen wird bis heute auf diesem Gebiet am häufigsten verwendet.

Diagnose

Burn-out lässt sich im Gegensatz zu anderen Erkrankungen nicht anhand eines Kriterienkatalogs diagnostizieren. Grundlage für eine Diagnose bilden Gespräche zwischen dem Patienten und Ärzten sowie Therapeuten. Der erste Ansprechpartner ist hier in der Regel der Hausarzt, der je nach Bedarf die Überweisung zu einem Spezialisten veranlasst. Standardisierte Frageböden helfen dabei, die Beschwerden genauer zu identifizieren. Dabei wird häufig auf das Maslach Burnout Inventory (MBI) zurückgegriffen. Im selben Zug müssen auch körperliche Beschwerden untersucht werden, um organische Ursachen ausschließen zu können.

Therapie und Bewältigungsstrategien

Die Therapie einer Burnout Erkrankung orientiert sich an der individuellen Lebenssituation des Betroffenen, weshalb generell kein standardisiertes Therapieverfahren existiert.

Folgende Strategien sind insbesondere bei einer leichten Form der Erkrankung wirkungsvoll:

  • Sport treiben zur Entspannung
  • Über eine gesunde Ernährung entgegenwirken
  • Anwendung von Entspannungstechniken (Meditation, Mentales Training, Progressive Muskelentspannung etc.)
  • Effektiveres Zeitmanagement
  • Veränderung der Arbeitssituation
  • Stärkung des sozialen Netzwerks
  • Klärung der eigenen Ziele und Erwartungen
  • Offene Aussprache im Team

Bei anhaltendem beruflichem Stress und belastender sozialer Faktoren, ist die Teilnahme an einer Verhaltenstherapie empfehlenswert. Diese kann sowohl ambulant als auch stationär je nach Schwere der Erkrankung stattfinden. Dabei soll der Umgang des Betroffenen mit aktuellen Belastungen verbessert und realistische Perspektiven gefunden werden.

Schließlich kann auch der Austausch mit Betroffenen, zum Beispiel im Rahmen einer Gruppentherapie, hilfreich sein.

Wie kann der Betriebsrat helfen?

Der Betriebsrat sollte sicherstellen, dass bei der Gestaltung innerbetrieblicher Arbeitsbedingungen Burn-out Risiken vorgebeugt wird. Entscheidend ist hier besonders die konsequente Beachtung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Auch im Hinblick auf Überstunden sollte der Betriebsrat von seinen Kontrollrechten Gebrauch machen und überprüfen, ob diese zwingend notwendig sind und das persönlich zumutbare Maß an zusätzlicher Arbeitsleistung für die Beschäftigten nicht überschreiten.

Außerdem hat der Betriebsrat die Möglichkeit die Aufstellung allgemeiner Bewertungskriterien zu beeinflussen und bei der Einführung von Leistungsbeurteilungen und Zielvereinbarungen mitzuwirken. Dadurch können Belastungsgrenzen der Mitarbeiter aufgezeigt und Gefährdungen reduziert werden.

Des Weiteren sollte der Betriebsrat potentielle Betroffene identifizieren und auf Betriebsversammlungen oder Arbeitsausschusssitzungen und auf präventive Maßnahmen hinwirken.

Wurde der Betriebsrat bereits mehrfach mit dem Thema Burn-out konfrontiert und über bestehende Überforderungssituationen informiert, ist er berechtigt an einer entsprechenden Schulung teilzunehmen. Diese ist nach § 37 Abs. 6 BetrVG auch dann erforderlich, wenn der Arbeitgeber bereits eine telefonische Beratungsstelle für Betroffene eingerichtet hat.

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Stress am Arbeitsplatz

Stress ist zu einem der größten Gesundheitsrisiken in der heutigen Arbeitswelt geworden. Dabei nehmen Stresssituationen am Arbeitsplatz immer weiter zu. Zu den häufigsten Ursachen zählen unter anderem:

  • Zeit- und Leistungsdruck
  • Arbeitsverdichtung
  • Schwer planbare Arbeitszeiten
  • Angst vor dem Jobverlust.

Sind Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum einer hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt, kann sich der Stress negativ auf ihre Gesundheit auswirken. Die Folgen können nicht nur psychische Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungen, sondern auch Muskel- und Herzerkrankungen sein.

Der Betriebsrat sollte deshalb in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber auf den Abbau und die Vermeidung von Stress hinwirken. Eine Gefährdungsanalyse psychischer Belastungen kann Aufschluss über Faktoren am Arbeitsplatz geben, die Stress verursachen oder begünstigen. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, diese für alle Arbeitsplätze durchzuführen. Dadurch kann festgestellt werden, welchen Gefährdungen Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind und wie diese beseitigt werden können. Auch ein anonymisierter Fragebogen, der an die Arbeitnehmer herausgegeben wird, kann zur Verortung von Stressfaktoren beitragen. Der Betriebsrat sollte hierbei unbedingt sein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen geltend machen und sich für die Reduzierung stressverursachender Faktoren einsetzen.

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