Erstellt am 23.07.2017 um 22:50 Uhr von rtjum
jeder hat erstmal Anrecht auf eine Lohnerhöhung wenn sie denn von irgendwem mit irgendwem ausgehandelt wird...
Für das Betriebsratsdasein gibt es keine eigene Lohnerhöhung zumal ein Ersatzmitglied ja auch noch der "normalen" Tätigkeit nachgeht
Erstellt am 23.07.2017 um 23:36 Uhr von gironimo
Der § 37 BetrVG verschafft einem BR ja kein Entgelt. Er besagt nur, dass wegen der BR -Tätigkeit trotzdem das Entgelt zu zahlen ist. So gesehen - wenn dir wegen deiner Tätigkeit im BR ein finanzieller Nachteil entstanden ist, ist er dir auch als Ersatzmitglied auszugleichen.